Allgemeine Bestimmungen
Bitte haben Sie Verständnis, dass unser Kassenpersonal bei den Tarifen keine Ausnahmen machen kann. Skipässe sind nicht übertragbar, umtauschbar oder verlängerbar. Mit dem Kauf der Fahrkarte anerkennt der Fahrgast die an den Liftstationen in vollem Umfang veröffentlicht sind und von der Aufsichtsbehörde (Verkehrsministerium) genehmigt worden sind.
Kartenmissbrauch
Schwarzfahrer sehen wir nicht gerne! Wer bei einer Kontrolle im Skigebiet ohne gültigen Fahrausweis angetroffen wird, hat eine Strafgebühr von EUR 50,00 zu bezahlen. Nach Feststellung des Sachverhalts erfolgt Strafanzeige durch die geschädigte Gesellschaft. Auf die Strafanzeige wird verzichtet, wenn innerhalb von drei Tagen für einen karitativen Zweck eine Spende in Höhe des Wertes der Tarifgruppe des Schädigers auf eines mit der Verkaufsstelle vereinbarte Konto überwiesen wird.
Skipässe sind nicht übertragbar! Unsere Mitarbeiter sind berechtigt, missbräuchlich verwende Skipässe sofort ersatzlos einzuziehen. Der Versuch, einen Skipass an einen anderen Gast zu übertragen, wird bereits als Missbrauch angesehen und ausnahmslos zur Anzeige gebracht.
Rückvergütung-Skiunfall
Teilrückvergütung für Skipässe bei Skiunfall bei Vorlage einer ärztlichen Bestätigung eines 3-Täler-Pool-Arztes ab dem Tag der Hinterlegung an der Kasse. Das Angebot zur Rückvergütung gilt immer nur für das Unfallopfer, für mitreisende Angehörige oder Begleitpersonen besteht kein Anspruch.
Ausdrücklich nicht als Rückerstattungsgründe gelten:
Die Betriebsverhältnisse ersehen Sie auf der Panoramatafel an der Talstation.
Verlorene Skipässe
Bei Verlust des Skipasses kann gegen Bearbeitungsgebühr eine Ersatzkarte nur ausgestellt werden ,wenn der Sperrnummernbeleg vorgelegt werden kann.
Verlängerungstag
Für Inhaber von Skipässen ab mindestens 2 Tagen Laufzeit besteht die Möglichkeit, Verlängerungstage (max. 2 Tage) zum Sondertarif zu erwerben. Dies ist jedoch nur im direkten Anschluss möglich!
Vorverkauf am Vorabend
Der Vorverkauf der Karten beginnt um 15.00 Uhr (Vortag des ersten Gültigkeitstages). In der Zeit von 15.00 Uhr bis Betriebsschluss können die Liftanlagen kostenlos genutzt werden.